Cannabis light

Welche Zukunft haben Cannabis-Läden?

Am 30. Mai entschied das Kassationsgericht über die Zukunft von leichten Cannabis-Derivaten. Er tat dies mit den Worten: „Es ist ein Verbrechen, aus Cannabis gewonnenes Öl und Harz zu vermarkten“, wenn nicht nachgewiesen wird, dass keine Dopingwirkung vorliegt.

Das Thema ist sehr komplex, vor allem weil es sehr viele Unternehmen und Menschen betrifft, die sich entschieden haben, in einen neuen und expandierenden Markt zu investieren. Italien hat 2018 zusammen mit der Schweiz den Konsum des sogenannten Light-Cannabis, Cannabis sativa, das fast kein THC enthält, legalisiert.

Light-Cannabis enthält wie jede andere Cannabispflanze THC und CBD, allerdings unterscheiden sich die Anteile der beiden Wirkstoffe von denen der illegalen Pflanze und sind vor allem reguliert. Tatsächlich kann legaler Hanf bis zu 0,2 % THC enthalten , eine Menge, die das Auftreten psychoaktiver Wirkungen ausschließt und Entspannung durch CBD und keine anderen Nebenwirkungen garantiert. In den letzten Jahren haben viele Länder Marihuana für therapeutische oder Freizeitzwecke legalisiert und damit einer Pflanze mit tausend Potenzialen ihre Würde zurückgegeben.

Wie wurde Cannabis Light in Italien legalisiert?

In Italien ist leichtes Marihuana dank des Gesetzes 242/2016 über den Anbau und die Lieferkette von Hanf legal. Das Gesetz hat einer wertvollen Pflanze ihre Würde zurückgegeben und definiert sie als „eine Nutzpflanze, die zur Verringerung der Umweltauswirkungen in der Landwirtschaft, zur Verringerung des Landverbrauchs und der Wüstenbildung sowie zum Verlust der Artenvielfalt beitragen kann, sowie als eine künftige Nutzpflanze.“ als möglicher Ersatz für Überschussfrüchte und als Fruchtfolge genutzt werden.

Dabei handelt es sich um Cannabis sativa mit einem sehr niedrigen THC-Gehalt (< 0,2 %), und insbesondere gilt die Regel „für den Hanfanbau der zugelassenen Sorten, die im Gemeinsamen Sortenkatalog landwirtschaftlicher Pflanzenarten gemäß Artikel 17 der Richtlinie des Rates eingetragen sind.“ 2002/53/EG vom 13. Juni 2002, die nicht in den Anwendungsbereich des konsolidierten Gesetzes zur Regulierung von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen fallen.“

Das Gesetz, das auf den Schutz der Züchter abzielt, erwähnt Blütenstände jedoch nicht. Um „leichtes“ Cannabis herzustellen, das die Eigenschaften von Cannabidiol ohne die psychoaktive Wirkung von THC beibehält, werden Industriehanfblütenstände verwendet, die bereits in der offiziellen Liste der anbaubaren Samen in Italien aufgeführt sind und daher bereits einen THC-Gehalt haben, der unter dem gesetzlichen Grenzwert liegt. Dabei handelt es sich um Blumen, die bei der Produktion für andere Zwecke übrig bleiben und deren Verkauf laut Gesetz 242/2016 nicht offen erlaubt ist.


Matteo Salvinis Kreuzzug

Gerade der Verkauf von Blütenständen erregt bei der neuen Regierung Misstrauen. Der Vorsitzende der Liga, Matteo Salvini, machte sich sofort daran, die Eröffnung neuer Hanfgeschäfte und den Verkauf von Blütenständen zu stoppen, da er davon überzeugt war, dass sich hinter der legalen Fassade dieser Geschäfte ein illegales Geschäft verbirgt.

„Ich werde allen Verantwortlichen für die Strafverfolgung die Anweisung geben“, sagte Salvini, „alle Geschäfte zu überprüfen, die angeblichen Touristen-Cannabis-Läden, die meiner Meinung nach von Anfang bis Ende versiegelt sein müssen, weil sie einen Anreiz darstellen. “ Drogenhandel und den Konsum von Suchtstoffen. Es gibt mehr als tausend davon außerhalb jeglicher Regel und Kontrolle. Ich warte nicht auf Gerechtigkeit, Drogen sind ein verheerender nationaler Notstand und deshalb müssen wir alle demokratischen Methoden anwenden, um sie zu bekämpfen Schluss mit diesen Orten der Massenumerziehung. Jetzt lasst uns starke Methoden anwenden.“


Das Urteil des Kassationsgerichts

Das Kassationsgericht musste entscheiden, einen Schnittpunkt zwischen zwei verschiedenen Bestimmungen zu finden, von denen die eine von der Vierten Strafsektion und die andere von der Sechsten erlassen wurde und die im Wesentlichen gegensätzliche Meinungen zum Cannabishandel vertraten. Im Wesentlichen ist der Verkauf von Ölen, Harzen, Blütenständen und Blättern von Marihuana sativa ab heute verboten , da die Anbauverordnung sie nicht zu den verkehrsfähigen Derivaten zählt. Wer sie verkauft, tut dies also illegal, es sei denn, diese Produkte seien tatsächlich „ohne medikamentöse Wirksamkeit“ . Um besser zu verstehen, welche Produkte gefährdet sind und welche nicht, haben wir auf die Begründung des Urteils gewartet, die am 10. Juli veröffentlicht wurde.

„Bei Vorliegen einer Dopingwirkung ist auch der Verkauf von Cannabis-Derivaten verboten “, heißt es in der Urteilsbegründung des Kassationsgerichts . Mit diesem Urteil wurden dem Gesetz Grenzen gesetzt: Geprüft werden müsse laut den Richtern nicht der Wirkstoffanteil, sondern die konkrete Eignung zur Erzielung einer Dopingwirkung .

Laut dem Kassationsgericht gilt daher „das Anbaugesetz nicht für die Vermarktung von Produkten auf der Basis von Cannabis sativa , insbesondere von Blättern, Blütenständen, Öl, Harz, sondern es gilt der Text über Drogen (Präsidialerlass 309/90“).“ Folglich ist der Verkauf von Derivaten von Cannabis sativa illegal . Das Urteil besagt, dass die Übertragung, das Anbieten zum Verkauf und die Vermarktung an die Öffentlichkeit in irgendeiner Form von Blättern, Blütenständen, Öl und Harz oder allen Derivaten aus dem Anbau von sogenanntem Light-Cannabis illegal ist.

Im Gegenteil, so die Richter, „ ist der Anbau von Cannabis ohne Genehmigung erlaubt, es dürfen jedoch nur Produkte bezogen werden, die im Gesetz 242 von 2016 streng aufgeführt sind: Lebensmittel, Ballaststoffe und Treibstoff sind erhältlich, nicht jedoch Haschisch und Marihuana. “ .

Das Kassationsgericht stellte dann klar, dass es nicht möglich sein wird, sich auf die im Gesetz 242 von 2016 vorgesehene Rechtfertigung eines THC- Gehalts unter 0,6 % zu berufen: Dies gilt nur für den Erzeuger, um Fälle abzusichern, in denen die Reifung des Das Produkt führt zu einem Anstieg des Wirkstoffspiegels.

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